Jesberg, 26.10.2020
Sehr geehrte Eltern der Klassen 1, 2, 3, 4,
der Inzidenzwert der letzten 7 Tage hat im Schwalm-Eder-Kreis die 50 überschritten. Tritt dieser Fall ein, so ist der Landkreis angehalten, bedarfsgerechte Maßnahmen nach dem Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen einzuleiten (www.schwalm-eder-kreis.de). Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb der Kellerwald-Schule:
– Ab sofort besteht eine Maskenpflicht auch während des Präsenzunterrichts für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.
– Die Maskenpflicht bezieht sich nicht nur auf das Schulgelände, sondern auch auf die unmittelbare Nähe von Schulen. Dies bedeutet, dass Sie und Ihre Kinder z.B. auch auf dem Schulparkplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
Ausnahmen der Maskenpflicht:
– Während der Essenspausen
– Während der aktiven Sportbetätigung (Sportunterricht im Klassenverband)
Wir wissen, dass dies keine einfache Situation für die Kinder ist. Wir werden „Maskenpausen“ im Laufe des Schulvormittages einbauen.
Bitte geben Sie Ihrem Kind mindestens drei Masken (zwei in Reserve) mit in die Schule, damit Ihr Kind die Maske bei Bedarf wechseln kann.
Da wir auch angehalten sind, alle 20 Minuten eine Stoßlüftung durchzuführen, können Sie Ihrem Kind z.B. eine Decke (bitte nicht zu groß) oder eine zusätzliche Jacke mitgeben.
Wichtig ist es, dass wir den Präsenzunterricht aufrechterhalten können und so eine Schulschließung, wie im Frühjahr vermeiden.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises vom 24.10.2020 sowie die folgende Grafik:
(Quelle: www.schwalm-eder-kreis.de)
Jesberg, 20.10.2020
Liebe Eltern,
wir möchten Sie auf die neue Regelung „AHA+L – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften“ hinweisen: Dies bedeutet, dass in unseren Klassenräumen ab sofort alle 20 Minuten für 5 Minuten stoßgelüftet wird. Dabei werden die Fenster und – wenn nötig – die Klassentür geöffnet. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ab sofort für die kommenden Monate auch im Klassenraum warm genug angezogen ist und es sich gegebenenfalls durch eine zusätzliche Sweatjacke oder Fleecejacke vor Kälte und Zugluft schützen kann.
Sofern bei Ihrem Kind oder einem Angehörigen, der im gleichen Hausstand lebt, Krankheitssymptome für COVID-19 auftreten, darf die Schülerin / der Schüler die Schule nicht betreten. Sollte Ihr Kind oder ein Angehöriger des gleichen Hausstandes auf COVID-19 getestet werden, darf die Schülerin / der Schüler zwischen Testabnahme und Mitteilung des negativen Testergebnisses die Schule nicht besuchen. Wir verweisen an dieser Stelle nochmals auf das Merkblatt zum „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor
Jesberg, 01.10.2020
Liebe Eltern,
kurz vor Beginn der Herbstferien möchten wir Sie auf die nachfolgende Aktualisierung hinweisen: Das Merkblatt zum „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ wurde geringfügig überarbeitet und ist ab 19.10.2020 (erster Schultag nach den Herbstferien) gültig. Bitte beachten Sie die Regelungen zum Umgang mit Geschwisterkindern!
Das Merkblatt erhalten Sie morgen ebenfalls in kopierter Form über die Ranzenpost.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne und erholsame Herbstferien!
Bleiben Sie alle gesund!
Mit freundlichen Grüßen
H. Körbel, Rektor